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Verfasst am 30.07.2020 um 12:35 Uhr

Keine rechtsverbindliche Sicherung der Berliner Kleingärten im Kleingartenentwicklungsplan 2030

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V. hat dem Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes in seiner gegenwärtigen Fassung nicht zugestimmt! Dem Kleingartenentwicklungsplan ist keine dauerhafte Sicherung der Berliner Kleingartenanlagen zu entnehmen, stattdessen wird wieder einmal deutlich, dass die Kleingartenanlagen als vorgehaltenes Bauland eingeordnet werden. 


Der KEP 2030 umfasst 877 Kleingartenanlagen (ca. 71.000 Parzellen). Lediglich 15 Prozent der Berliner Kleingartenfläche sind durch amtlich festgesetzte Bebauungspläne dauerhaft gesichert. Die Aussagen des Berliner Senats alle "fiktiven Dauerkleingärten" als gesichert zu betrachten, teilen wir nicht! Diese Flächen sind über andere im Bebauungsplan festgesetzte Nutzungen jährlich kündbar, aber reicht es für eine Kündigung auch aus, wenn nach dem Planungsstand anzunehmen ist, dass Kleingartenflächen anderweitig festgesetzt wird und die Fläche nach abgeschlossener Planfeststellung aufgrund einer anderen Nutzung benötigt wird. Hier lauert die große Gefahr im Rahmen von verkehrlichen, sozialen und technischen Infrastrukturmaßnahmen, aber auch bei einer etwaigen Inanspruchnahme als Gewerbe- oder Wohnbaufläche.


Auch die benannten Ersatzflächen sind im KEP weder geprüft noch endgültig zwischen Senat und den Berliner Bezirken abgestimmt. Die benannten Ersatzparzellen stehen in keinem Verhältnis zur etwaigen Inanspruchnahme von Kleingartenflächen,  so ist z. B. auch  der Berliner Zuzug nicht berücksichtigt. Unter Beachtung aller Erwägungen wären berlinweit mindestens 1.900 Ersatzparzellen notwendig. Schlussendlich wäre mit dem vorliegenden KEP-Entwurf von einem etwaigen Flächenverlust von über 13.600 Parzellen berlinweit zu rechnen.


Unsere Forderungen sind daher mit dem Bezirksverband Weißensee weiterhin klar und deutlich formuliert:


1. Umsetzung des BVV Beschlusses Pankow vom 04.07.2018 zur dauerhaften Sicherung der Pankower Kleingartenanlagen. Das bedeutet, B-Pläne zur dauerhaften Sicherung aufstellen!


2. Flächen, die im FNP anderweitig ausgewiesen sind, dauerhaft als Grünfläche auszuweisen - auch Kleingartenanlagen unter 3 ha sind hierbei zu berücksichtigen! 


3. Für jede künftig wegfallende Parzelle ist in Berlin ortsnah eine Ersatzparzelle zu schaffen! Für die in Kapitel 7.3 genannten Ersatzflächenstandorte ist eine zeitliche Perspektive zur Umsetzung bzw. des Prüfzeitraumes zu nennen! In neuen Stadtquartieren sind Kleingartenflächen auszuweisen!


4. Wir fordern die transparente Einbeziehung in den Gremien bei Planungen von etwaigen Inanspruchnahmen von Kleingartenflächen für verkehrliche, soziale Infrastrukturmaßnahmen aber auch bei Planungen im Zusammenhang von etwaigen Gewerbe- und Wohnbauflächen!


5. Es ist in der Haushaltsplanung des Berliner Senats ein Fonds für Flächenankäufe und für die Neuerrichtung von Kleingartenflächen in angemessener Höhe zu berücksichtigen.


Gemeinsam mit den Bezirksverbänden Weißensee und Marzahn werden wir alles daran setzen, dass uns die dauerhafte Sicherung der Kleingartenanlagen in unseren Bezirken gelingt. Anders als der KEP sichert das Kleingartenflächensicherungsgesetz, erarbeitet mit Vertretern des Abgeordnetenhauses der SPD und Linksfraktion, rechtsverbindlich die Inanspruchnahme vor stadtplanerischen Kreativitäten als Bauerwartungsland und verpflichtet als Hemmnis für die Inanspruchnahme – zum flächengleichen Ersatz. Ersatzflächen im KEP für 13000 Parzellen? Ja, wir brauchen ein Sicherungsgesetz und einen KEP, aber eben nicht diesen!


https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/