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Verfasst am 02.05.2022 um 13:05 Uhr

Wir sind nur Gast auf unserer Scholle    

Verantwortung gegenüber den Landeigentümern   

Der Landesvorstand weißt auf den sorgsamen Umgang mit dem uns überlassenen Grund und Boden von Kleingärten hin. 

Die diesjährige Gartensaison hat unübersehbar begonnen. Die Obstbäume sind geschnitten, das Handwerkzeug ist einsatzbereit, die Fallrohre sind in die Wassertonnen gehängt und auch die Wasserleitungen in unseren Anlagen funktionieren wieder zuverlässig. Frühblüher erfreuen uns und die Besucher unserer Anlagen, die Planungen für die Bestellung der Beete und Gewächshäuser sind bei den meisten Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern abgeschlossen.


Es ist ein großes Glück, mitten in einer der größten Metropolen Europas einen gepachteten Garten bestellen und nutzen zu dürfen und dabei auch noch die Früchte der Natur und unserer Arbeit genießen zu können.


Ist uns dabei immer bewusst, dass wir auf unseren Parzellen nur Gast sind, dass wir jederzeit eine große Verantwortung gegenüber den Landeigentümern tragen?


Grund und Boden ist nicht vermehrbar

Der Boden ist unser wichtigstes Produktionsmittel. Seine Fruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, muss deshalb eines unserer wichtigsten gemeinsamen Ziele sein. Deshalb sollte auch in der neuen Gartensaison alles unterlassen werden, was dem Boden schadet. Naturnahes Gärtnern ohne Chemie und Herbizide, Kompostierung aller geeigneten Materialien, ganzjährige Bedeckung der Bodenoberfläche mit Pflanzen und Mulch, Unterstützung der Bodenorganismen bei ihrer wichtigen Arbeit durch Einbringung von Humus, sinnvolles Bewässern möglichst mit Regenwasser und eine kluge Kulturfolge sollten die Kleingärtner von so manchem Laien unterscheiden, dessen Garten aus englischem Rasen, Kies und asiatischen Solitärpflanzen besteht. Wir wollen auch in der Gartensaison 2022 zeigen, dass die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit großer Kompetenz das Land bestellen, welches den Bürgerinnen und Bürgern Berlins und so manchem privaten Eigentümer gehört. Fühlen wir uns also als ein zeitweiliger Gast auf den uns zur Verfügung gestellten Flächen. Wir haben mit der Unterschrift auf die Nutzungsverträge auch die Verpflichtung übernommen, den Grund und Boden mindestens in der Qualität an die nächste Generation zu übergeben, wie wir ihn übernommen haben.


Nur 6% Prozent Bodenversiegelung 

Dazu gehört allerding auch, den Anteil der versiegelten Fläche im Kleingarten einzuhalten. Diese Beschränkung soll helfen, die Auswirkungen einer Bodenabdeckung auf die Bodenflora und -fauna möglichst gering zu halten. Deshalb möchten wir an alle Nutzerinnen und Nutzer von Kleingärten appellieren, das Jahr 2022 auch dafür zu nutzen, die vorhandenen Bodenüberdeckungen zu überprüfen und falls erforderlich auf das maximal zulässige Maß von 6 % der genutzten Fläche neben der 24 m2 großen Laube zurückzuführen. Terrassen und befestigte Sitzplätze, wassergebundene oder mit Steinplatten belegte Wege, Trampoline und Wasserbecken gehören ebenso zu den versiegelten Flächen wie Werkzeugkisten und andere Abdeckungen der Erdoberfläche, abgesehen davon, dass für viele dieser Versiegelungen Baugenehmigungen durch den Zwischenpächter erforderlich sind.


Umwelt und Abwasser

Dass Fäkalien nicht in das Erdreich eindringen dürfen, ist für uns selbstverständlich. Aber auch andere behandelte Abwässer gehören nicht in den Garten, wie es häufig bei der Verwendung von Pools fast unvermeidbar ist. Dem kleinen und kurzen Glück der gegönnten Erfrischung kann großer und langwieriger Schaden für das Grundwasser und die Bodenlebewesen folgen. Insbesondere Chlor ist Gift für die meisten Pflanzen. Deshalb ist ein naturverträglicher Umgang mit solchen transportablen und über längere Zeit mit Wasser gefüllten Badebecken geboten.


Fühlen wir uns also als Gast in unserem Garten. Gehen wir mit dem Bodeneigentum anderer sorgfältig um. Fragen wir lieber einmal mehr als zu wenig, was geht und was nicht geht – und im Zweifel: lieber sein lassen!


Wenn wir uns so verhalten, dann sollte das Gartenjahr 2022 ein unbeschwertes Gartenjahr werden. Wir wünschen Ihnen dabei viel Freude und kleingärtnerische Erfolge!


Der Geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.



Dieser Textbeitrag ist als Editorial in der Mai-Ausgabe 2022 der Verbandszeitschrift Berliner Gartenfreund erschienen.

Foto: SenUMVK