KGK Krugpfuhl e.V.
Bezirksverband Pankow

Aktuelle Informationen zum Bezirksverband Pankow > BV stellt Insolvenzantrag


Sehr geehrte Vorstände,

 

am gestrigen Tag fand eine eingehende rechtliche Beratung mit Unterstützung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. bei Spezialisten für Insolvenzrecht in Anwesenheit unserer Rechtsanwaltskanzlei Draack & Dr. Herold sowie Rechtsanwalt Kuhnigk für den Landesverband statt. Im Ergebnis der Beratung wurde seitens des Insolvenzanwaltes empfohlen unverzüglich den Antrag auf Insolvenz für den Bezirksverband zu stellen mit der Möglichkeit umgehend einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu erhalten. Angesichts der aktuellen Gegenüberstellung von ca. 600.000,00 Euro offenen Forderungen und Guthaben von ca. 230.000,00 Euro sei dies nicht vermeidbar. In diesem Zusammenhang wurde auch mitgeteilt, dass die von uns beabsichtigten Maßnahmen und Lösungen ein vorläufiger Insolvenzverwalter ebenfalls aufgreifen dürfte, um den Fortbestand des Bezirksverbandes sowie der Kleingartenanlagen zu erhalten.

 

Die Befürchtung unsererseits, dass ein bestellter Insolvenzverwalter alle Zwischenpachtverträge kündigen wird, wurde seitens des Insolvenzanwaltes als nicht wahrscheinlich prognostiziert, da das Bestehen der Zwischenpachtverträge Grundlage für die Einnahme künftiger Pachtforderungen und Mitgliedsbeiträge ist, welche benötigt werden, um die Gläubigerforderungen zu bedienen. Es wurde auch mitgeteilt, dass ab Stellung des Insolvenzantrages Eigentümer wegen bis dahin aufgelaufener Pachtrückstände den Zwischenpachtvertrag nicht kündigen können.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird aus diesem Grund noch in dieser Woche den Insolvenzantrag stellen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Bezirksverband ab sofort keinerlei Zahlungen an Dritte mehr tätigen darf. Künftige Zahlungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Insolvenzverwalters.

 

Wir bitten Euch daher dringend keinerlei Zahlungen auf das Konto des Bezirksverbandes mehr zu veranlassen. Alle zunächst angedachten Maßnahmen müssen daher zurückgestellt werden und können dann zusammen mit dem Insolvenzverwalter neu erörtert werden.

 

Sofern sich Vereine freiwillig dazu entschließen offene Pachtforderungen direkt an die Eigentümer zu zahlen, so ist dies auch weiterhin zulässig. Jedoch müssen wir darauf hinweisen und bitten Euch dies auch allen Mitgliedern gegenüber ausdrücklich zu erklären, dass der Bezirksverband in dieser Situation keinerlei Abtretungserklärungen oder Schuldscheine für verauslagte Pachtforderungen erstellen darf. Aufgrund des Insolvenzverfahrens kann auch die Erstattung verauslagter Pachtforderungen nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang werden wir auf der nächsten Vorständekonferenz am 15. Juni 2023 besprechen.