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Verfasst am 02.05.2019 um 10:50 Uhr

Die Politik muss jetzt endlich liefern!   

von Michael Matthei und Dr. Norbert Franke    


Die Sicherung und der Erhalt des Kleingartenwesens in Berlin werden in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien immer wieder hervorgehoben. Auch die Opposition betont in ihren Darlegungen, dass das Land nicht auf seine Kleingärten verzichten kann. Zieht man Bilanz, so ist festzustellen, dass seit 1994 mit der Inkraftsetzung des Flächennutzungsplanes viele Worte gewechselt und Versprechungen abgegeben wurden.

Als unter Senator Hassemer zusammen mit dem neuen Flächennutzungsplan Schutzfristen für Kleingartenanlagen in Kraft traten, gingen die Berliner Kleingärtner davon aus, dass die damaligen 10 Jahre Schutzfrist dazu dienen sollten, die Voraussetzungen zu schaffen, um auch diese Flächen zu sichern. Als das Jahr 2004 erreicht war, gab der nächste Senator den Kleingärtnern wieder eine 10-Jahres Schutzfrist, die dann durch die Senatorin der nächsten Regierung wieder um sechs Jahre weitergeschrieben wurde. 


Nun ist das Jahr 2020 nah und alle Parteien des Abgeordnetenhauses, von denen jede einmal die „Regierungsgewalt“ hatte, haben sich in den Koalitionsvereinbarungen die langfristige Sicherung der Berliner Kleingärten auf die Fahne geschrieben.Schaut man nun in den ersten Entwurf des neuen Kleingartenentwicklungsplans, so werden den Kleingärtnern wieder 10 Jahre „geschenkt“. Dies ist erst einmal positiv. Jedoch keine Option in die Zukunft, denn die bisher sich in der Schutzfrist befindenden ca.150 Kleingartenanlagen erhalten nur eine erneute Gnadenfrist – sie könnten im Jahre 2030 anderen Planungen zum Opfer fallen.


Die Entscheidung weitere 10 Jahre hinauszuschieben, ist für Kleingärtner und Bürger, die es werden wollen, keine Option. Schon deshalb nicht, weil sich gerade jetzt in großem Umfang junge Familien mit Kindern ein grünes Refugium schaffen, das sie lange nutzen wollen. Auch wenn Schutzfristen zukünftig Entwicklungskategorien heißen, so ändert dies nichts an der Tatsache: Der lang gehegte Wunsch des Berliner Kleingartenwesens, dass alle Kleingartenflächen im Flächennutzungsplan endlich „Grün“ werden, geht mit dem jetzt vorliegenden Entwurf nicht in Erfüllung. 


Es ist aber an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen umdenken und dem Wort Schutzfristen einen neuen Inhalt gegeben – nicht mit der Betonung auf ‚Fristen‘, sondern auf ‚Schutz‘. Das wäre dann ein Kleingartenentwicklungsplan, der seinen Namen verdient.


Ohne rechtliche Bindung geht es nicht!

Der Kleingartenentwicklungsplan ist bisher nur ein informelles Handlungsinstrument ohne rechtliche Bindung. Er würde aber nach der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses zumindest eine Behördenverbindlichkeit erhalten. Für das Kleingartenwesen wäre es jedoch notwendig, dass hier auf ein richtiges Planwerk angestrebt wird.


Pläne offenlegen und verzahnen

Um einen Plan für die Entwicklung des Berliner Kleingartenwesens in die Zukunft auch im Sinne der Sicherung der Flächen festzuschreiben, müssen neben der Offenlegung und der Einbindung der Entscheidungen des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Wohnen auch die Festlegungen  der  StEP Industrie und Gewerbe, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Zentren und Klima in die Entscheidungsfindung mit eingebracht werden. 


Flächen nicht nur an der Anzahl der Gärten messen

Der Umfang der Bereitstellung von Ersatzland für umgewidmete Kleingartenflächen anhand der bestehenden Bewerberlisten, ist nicht allein durch die Verkleinerung von Parzellen, durch Parzellenteilungen und durch die Mehrfachnutzung einer Parzelle durch mehrere Familien festzustellen - zumal dies in den Verbänden schon lange eine Grundlage ihres Handelns ist.  Hier ist es notwendig, konkrete Vorbehaltsflächen Kleingartenwesen im Planwerk auszuweisen.


Neue Nutzungskonzepte schaffen

Das Kleingartenwesen wird und muss noch mehr Aufgaben und Verantwortung im Rahmen der gesellschaftlichen Einbindung übernehmen, noch stärker Bildungs-Naturerfahrungs- und Naturschutzmaßnahmen sowie soziale Projekte ausbauen bzw. erweitern und dies an den Nahtstellen in Kooperation mit den Grünen Bereichen der Gesellschaft.


Erst alternative Flächen nutzen

Solange es andere Flächen, wie große ebenerdige ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, langjährig leerstehende Grundstücke und andere Wohnungsbaukonzepte zur Verfügung stehen, ist die Inanspruchnahme von Kleingärten und Grünflächen der falsche Weg für in eine klimagerechte Stadt.  Bezüglich der Bereichsentwicklungsplanung der Bezirke, insbesondere zu Flächen unter drei Hektar und zu weiteren langfristig zu erhaltenen grünen Bereichen in Form von Kleingartenanlagen, sind die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, erforderliche Entscheidungen für die langfristige Sicherung des Grüns im urbanisierten Gebiet zu treffen.


Zusatzbedarf in Kleingärten im Jahr 2030

Im Kleingartenentwicklungsplan wird aus dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 2018 bis 2030 ein Zusatzbedarf von 2500 Kleingärten für Berlin abgeleitet. Dabei wird leider der erhebliche Zuwachs von 2013 bis 2018 nicht berücksichtigt. Legt man diese Prognose zugrunde, würde aus dem Bevölkerungswachstum von 2013 bis 2030 ein Gesamtbedarf von ca. 5000 Kleingärten entstehen.


Michael Matthei und Dr. Norbert Franke

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Lesen Sie dazu auch den 'Offenen Brief' des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e. V. an das Abgeordnetenhaus Berlin


Abbildung: Ausschnitt KEP 2030 der SenUVK Berlin (bearbeitet: M. Kwart)


Dieser Artikel ist zusammen mit dem Offenen Brief an das Abgeordnetenhaus Berlin in der Mai-Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Berliner Gartenfreund‘ erschienen und mit freundlicher Genehmigung des Verlags W. Wächter jetzt hier.