KGK Krugpfuhl e.V.
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Info`s vom Vorstand 08.06.2023

                                                         

Liebe Mitglieder*innen,

die Ereignisse überschlagen sich. Eben noch haben wir einen Aushang fertiggestellt, schon kommt die nächste Information vom Bezirksverband - die Insolvenzmeldung.

Siehe anbei und online auf unserer Website

Aufgrund dessen erübrigt sich auf unserer Tagesordnung für unsere außerordentliche Mitgliederversammlung am 18.06.23 die Punkte 4, 5 und 6. Diese werden ersetzt durch Sonstiges!

Die Beschlussabstimmung entfällt dementsprechend. Da jedoch der Beschlussvorschlag, angelehnt an die Vorständekonferenz vom 27.04.23, für einige Unruhe sorgte, findet ihr unten bei der Fußzeile eine kurze Erklärung, wie der Ablauf bzgl. Beschlüssen ist.

In den letzten Wochen haben wir mit großer Hilfe seitens einiger Mitglieder fieberhaft recherchiert und nachgeforscht, wie wir uns in dieser Situation mit den Vorgängen im Bezirksverband weiter verhalten können. Falls Jemand von Euch noch Anregungen dazu hat, wendet Euch gern per E-Mail an uns: info@kgk-krugpfuhl.de

Am 15.06.23, also vor unserer Versammlung, findet die nächste Vorständekonferenz statt. Von daher sind wir in der komfortablen Situation, Euch direkt am 18.06.23 mit aktuellsten Informationen bedienen zu können, um anschließend gemeinsam zu überlegen, wie wir uns als Verein weiter verhalten wollen. Die Entscheidung liegt bei uns allen und wir hoffen, dass wir dies in Ruhe und mit Besonnenheit besprechen können und sich Wut, sowie der ein oder andere Ärger durch die aufklärenden Informationen unsererseits auflösen können.

Bitte bedenkt bei all der Aufregung und der einen oder anderen Misslaune gegenüber uns, dem Vorstand, - wir sind ebenso "nur" Mitglieder, wie ihr, und versuchen gerade eine Lösung zu finden, wie wir uns als Verein weiter verhalten könnten. Dies tun wir ehrenamtlich neben Beruf, Familie und Anderem und nimmt viel Zeit in Anspruch.

Ein großes Dankeschön an alle, die uns gerade höchstengagiert unterstützen!!!!

Viele Grüße

Euer Vorstand

Fußzeile:

Zur Erklärung:

Ein Beschlussentwurf muss immer vor Versammlung kundgetan werden, damit sich Jede/r damit beschäftigen kann.

Ein Beschlussentwurf muss immer positiv formuliert sein. Er spiegelt somit keine Meinung wider.

Ein Beschlussentwurf kann bestätigt oder abgelehnt werden. Die einfache Mehrheit gilt.